AGBs

Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) für Seminare/ Lehrgänge/ Unterrichte

1.     Geltungsbereich

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen von dem Unternehmen Langner Seminare gelten für sämtliche Lehrgänge innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten von Langner Seminare. Mit Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bereit die Allgemeinen Teilnahmebedingungen von Langner Seminare zu akzeptieren.

2.     Geltungsdauer

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten ab Zeitpunkt der Unterzeichnung der Anmeldung. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Gültigkeit der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

3.     Vertragsabschluss

Mit Unterzeichnung der Anmeldung entsteht ein wirksamer Vertrag. Im Falle, dass der Teilnehmer minderjährig ist, bedarf es der Unterzeichnung durch einen gesetzlichen Vertreter oder die schriftliche Genehmigung durch Diesen. Bei Minderjährigen gilt dies, soweit die Leistung nicht aus eigenen Mitteln bewirkt werden kann.

4.     Vertragsänderungen

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Langner Seminare.

Die Vertragsgebühren werden im Zeitpunkt der Anmeldung festgelegt und können von Langner Seminare je zum 01.01. eines Jahres um maximal 10 % erhöht werden.

Dem Teilnehmer wird nach Möglichkeit eine gleichbleibende Lehrkraft zur Verfügung gestellt, jedoch generiert sich kein Anspruch daraus.

5.     Laufzeit des Vertrags

Bei Anmeldungen für Gruppenunterrichte beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate.

Bei Anmeldungen für Einzelunterrichte ist die Laufzeit an die vereinbarte Menge der Unterrichtseinheiten gebunden. Die Unterrichte sind regelmäßig binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss durchzuführen. Sind keine mengenmäßigen Vereinbarungen getroffen, so muss der Vertrag gekündigt werden.

Verträge, deren Ziel die Vorbereitung einer Prüfung ist, enden der Vertrag mit Ablauf des Monats der abgelegten Prüfung. Langner Seminare ist das Datum schriftlich mitzuteilen.

Die Laufzeit eines Seminarvertrags bedient sich der Seminarlaufzeit.

6.     Beitrags-/ Gebührenzahlung

Im Rahmen der Verträge, die über eine Laufzeit von mehreren Monaten geschossen werden, werden die monatlichen Beiträge zum ersten des Monats fällig. Die Beiträge fallen in jedem Monat des Jahres gleichmäßig an, sowohl während der theoretischen Ausbildungszeit (Schulzeit), als auch in den Betriebszeiten oder Ferienzeiten.

Bei Vertragsabschluss innerhalb des laufenden Monats wird dieser Beitrag anteilsmäßig erhoben. 

Bei Seminaren ist die Gebühr zu Beginn des Lehrgangs fällig. Eine monatliche Ratenzahlung bedarf der gesonderten Vereinabrung.

7.     Unterrichtseinheiten/ – zeiten

Die Unterrichtseinheiten werden laut Vertrag individuell definiert. Die Zeiten werden dem Teilnehmer separat mitgeteilt und können je nach Bedarf angepasst werden.

Die Dauer der Unterrichtseinheiten für Gruppen halbiert sich, soweit, mangels Teilnehmerzahlen, kein Gruppenunterricht erfolgen kann.

Die vereinbarten Unterrichtseinheiten sollen nach Möglichkeit gleichmäßig, wöchentlich durchgeführt werden. Bei Bedarf kann eine Abweichung dieser Regelung erfolgen und die Einheiten können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Beitragszahlung (vgl. Punkt 6) bleibt davon unberührt. Der Teilnehmer trägt die Gefahr, dass bei dieser Variante nicht alle Stunden nachgeholt werden können. Eine Beitragsrückerstattung kann insoweit nicht erfolgen.

8.     Fernbleiben des Teilnehmers

Wird der Unterricht oder das Seminar nicht wie vereinbart durchgeführt, bleiben die Gebühren unverändert bestehen. Dies gilt soweit der Teilnehmer, entschuldigt oder nicht, der Lehreinheit ferngeblieben ist.

Bei Verträgen mit längeren Laufzeiten werden Ersatzstunden, zu denen Langner Seminare nicht verpflichtet werden kann, nach Möglichkeit angeboten.

9.     Seminar-/ Lehrgangsabsagen

Langner Seminar behält sich das Recht vor Seminare oder Lehrgänge bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder zusammenzulegen.

Langner Seminare wird die betroffenen Teilnehmer spätestens eine Woche vor Seminarbeginn beziehungsweise eine Woche vor Lehrgangsanpassung schriftlich informieren.

10.Kündigungsrecht

Die Kündigungsdauer beträgt 3 Monate. Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich spätestens am 1. eines Monats dem Unternehmen Langner Seminare zugestellt worden sein. Kündigungen müssen von Langner Seminare schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Der verspätete Eingang einer Kündigung führt zur Berücksichtigung im nächst möglichen Kündigungstermin.

Verträge, deren Ziel die Vorbereitung einer Prüfung ist oder Seminarverträge enden mit Ablegen der Prüfung oder Beendigung des Seminars und müssen nicht explizit gekündigt werden.

Kosten der Übermittlung der Kündigung werden von dem Teilnehmer übernommen.

11.Rücktrittsrecht

Der Teilnehmer hat das Recht binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, ohne Angabe von Gründen, von der Teilnahme zurückzutreten.

Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbeginn geringer als das reguläre Rücktrittsrecht, so bewirkt der Leistungsbeginn das Rücktrittsende. Bei einem Rücktritt bis 14 Tagen vor Beginn des Leistungsbezugs ist eine Verwaltungsgebühr von 60 € zu entrichten, die mit Rücktrittsbestätigung fällig wird. Im Falle eines Rücktritts, der binnen 14 Tage vor dem Lehrgang/ Seminar erfolgt, ist der gesamte Beitrag mit Rücktrittsbestätigung fällig.

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt und auf dem Postweg Langner Seminare, Stallhaus 48, 58579 Schalksmühle zugestellt werden. Entstandene Kosten der Übermittlung des Rücktritts werden von dem Teilnehmer übernommen.

12.Abwerbung des Lehrpersonals

Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet Lehrkräfte, die für  Langner Seminare aktiv werden, für die Selbe oder im Lehrkontext stehende Tätigkeiten, abzuwerben. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann Langner Seminare Schadensersatz verlangen. Für jede Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von eintausend Euro fällig, ohne dass ein Schadenseintritt nachgewiesen werden muss. 

13.Haftung bei abweichenden Leistungs- und       Rechnungsempfänger

Bei Minderjährigen tritt der gesetzliche Vertreter mit der Unterschrift bei der Anmeldung in die gesamtschuldnerische Haftung für den Teilnehmer ein.

Im Falle des abweichenden Rechnungsempfängers tritt der Teilnehmer in die gesamtschuldnerische Haftung ein.

14.Haftung

Langner Seminare haftet für keine Schäden der Teilnehmer oder Begleitpersonen. Dies gilt sowohl bei Schäden durch Verlust, Diebstahl oder Unfälle, die sich in den Räumlichkeiten von Langner Seminare ereignen. Für die Garderobe und weitere Wertsachen werden keine Haftung übernommen.

Die Haftungsbeschränkung bei Personenschäden liegt i.H.v. 1.000.000 € vor.

15.Gerichtsstand

Gerichtsstand in Lüdenscheid für sämtliche Streitigkeiten. Langner Seminare behält sich vor den Vertragspartner bei Bedarf an seinem Sitz zu verklagen.